AGB FESTE UND HOCHZEITEN



1. Geltung der Bedingungen


Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit Villa D´Aragon abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Dem Gast oder Auftraggeberwerden bei Bedarf die AGB gesondert ausgehändigt.


2. Reservierungen:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Veranstaltungsraum bestellt und zugesagt worden ist.

(Reservierung -Bestätigung – Vertrag bei Hochzeit bzw. Bankett) Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Anzahlungen 30% innerhalb

14 Tagen (Hochzeit) ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.

Werden Leistungen (z.B. Räumlichkeit, Essen, Tagung) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend.

Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann Villa D´Aragon ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Räumlichkeiten verfügen.


3. Gästebestellung ( Menü)

Da wir Ihr Fest so gut wie möglich planen möchten, bitten wir Sie uns 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin das gewünschte Catering mitzuteilen.

Drei Tage vor Ihrem Fest bitten wir Sie die genaue Personenzahl anzugeben, die dann auch verbindlich berechnet wird.

Andernfalls übernimmt Villa D´Aragon keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß

erbracht werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl.


4. Preise

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens Villa D´Aragon entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.


Bei vertraglich vereinbarten Hochzeits- und Veranstaltungsdienstleistungen für Kunden der Villa D'Aragon, wie z. B. Catering, Fotograf, DJ, zahlen diese Dienstleister

eine Provision von 10 % ihrer Rechnung an Villa D'Aragon


5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und

in bar, EC Karte und per Überweisung zur Zahlung fällig. 

Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt Villa D´Aragon alle

weiteren und zukünftigen Buchungen fristlos und schadensersatzlos stornieren.


6. Stornierungen, von Reservierungen Hochzeit

Anzahlung  ( Reservierung) wird nicht zurückgegeben). Termine können geändert werden

Kündigung 5 Monate bis 3 Monat vorher 1000 € von Arrangement Preis

Kündigung 2 Monate bis 1 Monat 50% des Arrangement Preises

Kündigung unter 1 Monat 90 % des Arrangement Preises


Bitte beachten Sie das hier nicht um die Warenaufwand geht sondern um entgangenen Umsatz der Hochzeit Location!

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben (Email, Fax oder Post)

Bei Hochzeiten sind Veranstalter/Inhaber des Gasthofes berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer 12-monatigen Kündigungsfrist ordentlich zu

kündigen.

Beide Seiten verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist einen Ausgleich für entstandene Unkosten zu bezahlen.

Grundsätzlich wird sich Villa D´Aragon bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben.




7. Haftung

Für die Haftung von Villa D´Aragon gelten die §§701,703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Villa D´Aragon, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast

haftet für alle Schäden, die von ihm in unserem Haus verursacht worden sind.


8. Nachtruhe / Musikalische Darbietungen ( Lärmbelästigung)

Freiluftveranstaltungen aller Art sind außerhalb des Lokals ab 22.00 Uhr strickt untersagt (Feuerwerk, Wunderkerzen (Brandgefahr),

Musikdarbietungen und Gesang wegen gesetzlicher Nachtruhe)


Feuerwerk

Aufgrund das wir mitten im Ort feiern, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen das es absolut untersagt ist Feuerwerkskörper abzubrennen. Wir möchten

nochmals darauf hinweisen, dass bei evtl. Forderungen und Klagen der Veranstalter bzw. Auftragsgeber haftbar gemacht wird.


Gema

Bitte denken Sie an das Anmelden der Gema. Etwaige anfallende GEMA Gebühren (Aufführungs- bzw. Wiedergaberechte)werden in Rechnung gestellt. 

Auf Wunsch melden wir Ihre Veranstaltung an.


Wenn Sie es wünschen, benennen wir Ihnen gerne Kappellen in jeder Größe und Besetzung,

Musikgruppen, Sänger, Alleinunterhalter und dergleichen, und schließlich auch den Fotografen bzw. die Person, der Ihre Feier auf Video festhält.

Bitte rechnen Sie mit den oben genannten Personenkreis selbst ab.


9. Sonstige Bestimmungen

a) In den öffentlichen Bereichen des Gasthofes ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

c) Für diese Bedingungen und des gesamte Rechtsbeziehung zwischen Villa D´Aragon und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

d) Gerichtsstand ist das für den Standort zuständige Amts- bzw. Landgericht.


Die Preise in den Informationsmappen verlieren ihre Gültigkeit mit den aktuellen Preise

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